Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich:

  • Eintragung in das Handelsregister. Wir informieren und beraten die ausländischen Unternehmen bei ihrer Niederlassung in Frankreich. Wir führen für sie alle für die Eintragung notwendigen Formalitäten aus.
  • Erlaubnis zur Ausführung wirtschaftlicher Aktivitäten. Staatsangehörige von Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine besondere Erlaubnis, um ein Unternehmen in Frankreich zu führen oder als deren gesetzlicher Vertreter aufzutreten. Helma informiert und berät seine Kunden und unternimmt alle notwendigen Schritte, die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Frankreich notwendig sind, mit oder ohne Wohnsitz in Frankreich.
  • Eintragung als im Ausland ansässiger Arbeitgeber. Der im Ausland ansässige Arbeitgeber, der in Frankreich Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Insbesondere in den Fällen, in denen eine Entsendung nicht möglich ist, muss sich dieser Arbeitgeber als im Ausland ansässiger Arbeitgeber eintragen, um Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Helma informiert über die Verfahren und leitet alle notwendigen Schritte in die Wege, um ausländischen Arbeitgebern die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ermöglichen.
  • Trägerunternehmen (Internationales Outsourcing von Arbeitsverträgen). Die französische Gesetzgebung fordert von ausländischen Arbeitgebern, eine Reihe von Verpflichtungen zu respektieren. Helma ist der Ansprechpartner der ausländischen Unternehmen bezüglich der Informationen über diese Verpflichtungen und die Möglichkeiten, diese zu beachten (Gehaltsabrechnung, Nachweisung und Entrichtung von Beiträgen und Steuern …).

 

Wir können Sie ebenfalls in China, Indien und Deutschland, den Orten unserer Niederlassungen, unterstützen.

Beispiel eines Auftrags:

 

Ein indisches Unternehmen der Informationstechnologie hat entschieden, sich in Frankreich niederzulassen. Helma berät es über die verschiedenen Handlungsalternativen. Sobald die Entscheidung gefallen ist, erledigt Helma für dieses Unternehmen sämtliche Formalitäten, die für die Gründung und die Eintragung notwendig sind. Helma übernimmt die Einwanderungsformalitäten des nach Frankreich entsandten Personals, die Meldung zur Sozialversicherung, die Regelung der vertraglichen Aspekte, die Gehaltsabrechnung, die Beitragsnachweisung sowie die Regelung steuerlicher Aspekte.