Trägerunternehmen (Internationales Outsourcing von Arbeitsverträgen):

 

Ihr Unternehmen besitzt keine eingetragene Niederlassung in dem Land, in das Sie ihre Mitarbeiter entsenden, um dort zu arbeiten.


Um Ihr Personal in diesem Land arbeiten zu lassen, muss Ihr Unternehmen eine Vielzahl von örtlichen und internationalen Verpflichtungen u.A. in den folgenden Bereichen erfüllen:

  • Immigration (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung),
  • Individualsteuern (Steuererklärung, Besteuerung in Übereinstimmung mit Doppelbesteuerungsabkommen),
  • Sozialversicherung (obligatorische Sozialabgaben vor Ort, Anpassung des sozialen Schutzes: Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit, Pflege, weitere Vorsorgeprodukte),
  • Arbeitsvertrag (arbeitsvertragliche Bindungen zwischen dem Partner vor Ort, dem Arbeitnehmer und Ihrem Unternehmen),
  • Gehaltsabrechnung (Gehaltsabrechnung, Steuer- und Beitragsnachweisung, Steuer- und Beitragszahlung)
  • Unternehmenssteuern (Problemstellung des Betriebsstätte)

Dank unseres fachübergreifend arbeitenden Teams und unserer Erfahrung (insbesondere in China und Indien), erhalten Sie leistungsfähige Lösungen des Outsourcings von Arbeitsverträgen, die es Ihnen erlauben, Ihren Arbeitnehmer in vollständiger Übereinstimmung mit den lokalen und internationalen Gesetzen zu beschäftigen.

 

Bei internationalen Projekten benötigt Ihr Unternehmen Unterauftragnehmer, die sie begleiten und aus Gründen der gemeinsamen Verantwortung, sind Lösungen erforderlich die im jeweiligen Land gesetzeskonform sind.


Entsprechend der zuvor dargestellten Funktionsweise, beraten wir Sie und entwickeln für Sie mittels eines Trägerunternehmens das Outsourcing von Arbeitsverträgen im Entsendungsland.