Änderung der Adresse von HELMA in Indien
Im Rahmen unserer Entwicklung und auch um noch besser für unsere Kunden da zu sein zieht unser Büro in Indien um. Die neue Adresse lautet ab dem 1. März 2012 :
Unit No.504, 5th Floor, PRESTIGE MERIDIAN – I ,
No. 29, M.G Road, Bangalore 560001 - INDE
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit unseren Experten für Immigration, Relocation und Beratung per mail unter contactindia@helma-international.com
Helma International wird an der Konferenz zum Thema « Doing Business in France: Procedural & Cultural Challenges » teilnehmen
Helma International wird am Sonntag, den 13. Mai 2012 um 11:00 in Mumbai auf der Konferenz der Französisch-Indischen Technischen Vereinigung (IFTAI) ein Vortrag zum Thema « Doing Business in France: Procedural & Cultural Challenges » halten.
Dieses Thema wird von Elisa KHETTY, der Leiterin von Helma Indien präsentiert.
Bei allen Fragen zur Internationalen Mobilität, zu Einwanderung und Expatriation, sprechen Sie mit unseren Experten für Immigration, Relocation und Beratung unter +91 (0)80-40959070 oder mailen Sie contactindia@helma-international.com
Ratifikation eines deutsch-indischen Sozialversicherungsabkommen
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen und der indische Minister für die Angelegenheiten der Auslandsinder Vayalar Ravi haben das neue deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Nach der Ratifikation wird durch das Abkommen der soziale Schutz der Staatsangehörigen beider Länder im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sichergestellt und koordiniert, insbesondere für den Fall, dass sie sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Es integriert die Bestimmungen des bestehenden Sozialversicherungsabkommens, das bereits für Arbeitnehmer, die vorübergehend in das jeweilige andere Vertragsland entsandt werden, wichtige Regelungen enthielt.
Das deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen schafft darüber hinaus für alle diejenigen Vorteile, die rentenversicherungspflichtig im jeweils anderen Land beschäftigt sind. Durch die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können künftig Deutsche aus indischen Versicherungszeiten und indische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Diese Rentenansprüche werden künftig ungekürzt in das jeweils andere Land gezahlt.
Bei allen Fragen zur Internationalen Mobilität, zu Einwanderung und Expatriation, sprechen Sie mit unseren Experten für Immigration, Relocation und Beratung unter 07555/9299050 oder mailen Sie contactgermany@helma-international.com
Wertzuwachs des französische Mindestlohns
Der französische Mindestlohn wird zum 1. Dezember 2011 auf 1 393,85€ pro Monat erhöht.
Demzufolge beträgt das Miniumgehalt eines nach Frankreich entsandten Mitarbeiters ab diesem Datum 2.091 € pro Monat.
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In Deutschland wird die Zuwanderung von Fachkräften attraktiver
Die „Blue Card EU“ soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Für den Erwerb der „Blue Card EU“ ist neben einem Hochschulabschluss ein Arbeitsverhältnis erforderlich.
Das Bruttojahresgehalt muss mindestens 44.000 Euro betragen.
Es soll keine Vorrangprüfung und keine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen erforderlich sein.
Für Ingenieure, Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte beträgt die Gehaltsgrenze 33.000 Euro.
Es findet keine Vorrangprüfung statt, die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen wird jedoch geprüft.
Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.
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Sozialversicherung in China : neues Gesetz
Ab dem 1. Juli 2011 tritt das neue chinesische Gesetz vom 28. Oktober 2010 über die Sozialversicherung in Kraft. Artikel 97 dieses Gesetzes bestimmt, dass auch ausländische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber Beiträge in die chinesische Sozialversicherung zahlen müssen. Dies war bisher fakultativ.
Bis heute wurde der Anwendungserlass nicht veröffentlicht. Es wird davon ausgegangen, daß die chinesischen Behörden eine Schonfrist von 6 Monaten planen.
Wir empfehlen daher, die kommenden Entwicklungen genau zu beobachten.
Helma International steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung unter 07555/9299050 oder per Mail unter contactgermany@helma-international.com




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